Aktuelle Ausgabe 01/2024

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Mit der Fruchtfolge zur umweltfreundlichen Stickstoffbilanz!

Nach der neuen Düngeverordnung ist ab 2018 ein Stickstoffsaldo von nur noch 50 kg/ha und Jahr einzuhalten. Andrea Ziesemer, Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA MV), untersucht die Handlungsalternativen für Marktfruchtbetriebe.

Zusammenfassung: Da die N-Salden von 50 kg/ha rückwirkend erstellt werden, zählt bereits das Erntejahr 2015 mit. Die meisten Landwirtschaftsbetriebe sind daher gezwungen, zeitnah z. B. Düngung und Fruchtfolgegestaltung zu optimieren, wobei auch die Wirtschaftlichkeit der Anbauverfahren berücksichtigt werden muss.
Pflanzenbaulich begründbare Anbaupausen sind langfristig ökologisch und ökonomisch von Vorteil. Wer auf Stoppelweizen verzichtet oder notwendigerweise die Fruchtfolgen erweitert, sollte die Vermarktungsoptionen für alternative Marktfrüchte wie z. B. Silomais und Roggen prüfen. Die mit Silomais aufgelockerten Mähdruschfruchtfolgen bieten die Möglichkeit zur Einhaltung der Bilanzgrenzen bei hohem Deckungsbeitrag.

Bei der Modellierung ausgewählter Fruchtfolgen wurde dargestellt, dass mit einer moderaten Reduzierung der Düngungsintensität N-Bilanzgrenzen bei nur geringen wirtschaftlichen Einbußen eingehalten werden können. Dieser Vorteil gilt vor allem für die auf den besseren Standorten wirtschaftenden Betriebe. Auf leichteren Böden müssen ergänzende Anpassungen erfolgen. Aufgrund der besonders ungünstigen N-Effizienz des Stoppelweizens wird stattdessen auf diesen Standorten der Anbau von Roggen oder Triticale empfohlen.

Zukünftig wird eine Überschreitung des zulässigen Nährstoffüberschusses geahndet, sodass die Einhaltung der Grenzwerte auch im eigenen Interesse der Betriebsinhaber liegt.


Zurzeit N-Überhänge von bis zu 80–90 kg/ha

Die zuständigen Stellen dokumentierten in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2007–2012 bei Kontrollen der N-Salden zahlreiche Überschreitungen der 60-kg-Grenze. Für den Winterraps ergaben sich in den Jahren 2009–2014 sowohl auf besseren als auch auf den leichten Standorten gleichermaßen hohe N-Überhänge zwischen 80 und 90 kg/ha. Etwas besser sah die Situation im gleichen Zeitraum beim Winterweizen auf Schlägen mit mehr als 34 Bodenpunkten aus. Im Mittel wurden 50 kg N/ha nicht überschritten. Problematischer war es auf den ganz leichten Standorten, wo bis zu 60 kg N/ha bilanziert wurden.

Ist ein Stickstoff(N)saldo von 50 kg N/ha und Jahr in der Bilanzierung sicher erreichbar? Welche Anpassungen sind dafür erforderlich mit welchen ökonomischen Auswirkungen? Zur Beantwortung dieser Fragen hat die LFA MV das umfangreiche Datenmaterial aus den Referenzbetrieben ausgewertet. Tab. 1 zeigt typische Fruchtfolgen für Mecklenburg-Vorpommern. In Abhängigkeit von der Vorfrucht wurden die Erträge, die Aufwendungen für Saatgut und Pflanzenschutz sowie die Höhe der N-Düngung aus den Betriebsergebnissen der Jahre 2012 bis 2014 ermittelt.


Ausgangssituation/Status quo

Winterraps und Winterweizen dominieren die typischen Anbaufolgen in MV (Tab. 1, FF1– FF4). Im Status quo sind die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den dreifeldrigen Mähdruschfruchtfolgen gering (Abb. 1 und Abb. 2). Kurzfristig betrachtet erscheint die enge Anbauabfolge von Winterraps und Winterweizen (FF4) ökonomisch am günstigsten. Die Auswertung der mittleren N-Salden bestätigt die bekannten Probleme: In den Mähdruschfruchtfolgen wurde die bisher geltende 60-kg-Grenze nicht eingehalten (Abb. 3 und Abb. 4).

Dass Silomais bei sachgerechter Düngung Stickstoff sehr effizient verwerten kann, zeigen die mit Silomais aufgelockerten Mähdruschfruchtfolgen. Der N-Saldo liegt bereits im Status quo unter 60 kg N/ha und Jahr (Abb. 3 und Abb. 4, FF5 + FF6). Wirtschaftlich überraschend gut, oft besser als Mähdruschfruchtfolgen, schneiden die vierfeldrigen Maisfruchtfolgen ab (Abb. 1 und Abb. 2).


Anpassungen sind notwendig

Die Berechnungen berücksichtigen die zu erwartende Ertragsdegression der engen Raps-Weizen-Folge: Langfristig kann man von einem um fast ein Viertel geringeren Rapsertrag im Vergleich zu weiten Anbaupausen ausgehen. Das Ergebnis ist auf allen Standorten vergleichbar und weder ökonomisch noch ökologisch nachhaltig.

Ein hoher Anteil von Raps und Weizen in der Fruchtfolge trägt zu erhöhten Betriebsbilanzen bei. Um die Kontrollwerte einzuhalten, sind also Anpassungsstrategien notwendig wie z. B. die Absenkung des Düngungsniveaus, die Aufweitung enger Fruchtfolgen sowie die Vermeidung von Stoppelweizen. Bei gegebener Verwertung eignet sich u. a. Silomais und auf den leichteren Standorten Winterroggen.


Einfluss der Anpassungen auf

… D4/5-Standorte

Auf den D4/5-Standorten mit Ackerzahlen zwischen 34 und 59 wurde die N-Düngung bei Raps von 232 auf 210 kg N/ha verringert, resultierend aus 170 kg N/ha im Erntejahr nach neuer Düngeverordnung (DüVneu) und einer Herbstgabe von 40 kg N/ha. Zu Rapsweizen können nach DüVneu noch 190 kg N/ha ausgebracht werden, Stoppelweizen erhält 20 kg N/ha mehr. Die Menge zu Gerste wurde auf 160 kg N/ha gesenkt.

Die Kalkulation der möglichen Ertragsauswirkung erfolgte auf der Basis von Produktionsfunktionen aus langjährigen N-Steigerungsversuchen der LFA MV*. Es zeigte sich, dass das Absenken der N-Düngung auf den Ertrag nur geringen Einfluss hatte, da die ermittelten Funktionen im Bereich des Scheitels recht flach verlaufen: Der Ertrag von Weizen sinkt um 1,2 dt/ha und der von Raps um 0,9 dt/ha. Durch die drastische Reduzierung der N-Düngung zu Gerste um rund 40 kg/ha und aufgrund der Tatsache, dass Wintergerste nach Winterweizen steht, wird ein Ertrag von 65 dt/ha unterstellt.

Die Raps-Weizen-Silomais-Weizen-Fruchtfolge (FF5) bleibt bei allen Maßnahmen auf dem gleichen Niveau auf Platz eins (Abb. 1). Eng beieinander liegen die dreifeldrigen Mähdruschfruchtfolgen mit hohem Stoppelweizenanteil. Aufgrund des großen Preisabstands zum Qualitätsweizen sowie durch die niedrigen Gerstenerträge fallen die Fruchtfolgen mit Wintergerste ab.

Beim N-Saldo lassen sich gute Erfolge erzielen (Abb. 3). Alle drei- und vierfeldrigen Fruchtfolgen unterschreiten deutlich die 50-kg-Grenze. Hohe Erträge und eine moderate Reduzierung der N-Düngung können zum Erfolg führen. Von nur einjährigen Anbaupausen ist dringend abzuraten.

Allerdings kann die Einhaltung der geforderten Rohproteingehalte für die Vermarktung als Qualitätsweizen bei sehr hohen Erträgen in Einzeljahren auf den günstigeren Standorten kritisch werden. Wird dann nur als Brotweizen vermarktet, verringert sich das wirtschaftliche Ergebnis nochmals um knapp 30 €/ha. Gleichzeitig kann es durch die geringeren Entzugswerte des B-Weizens schwieriger werden, die Grenze von 50 kg N/ha in der Bilanzierung einzuhalten. In der Kalkulation gelingt es dann nur noch mit FF1 und FF5.


… D3-Standorte

Auf leichten Sandböden mit Ackerzahlen von 28 bis 33 ist Ackerbau wesentlich unsicherer als auf den besseren Böden. Die Deckungsbeiträge liegen bereits im Status quo bis zu 170 €/ha unter dem Niveau der D4/5-Standorte (Abb. 2). Außerdem ist die Einhaltung der 60-kg-Grenze für die jährlichen N-Überschüsse schwieriger (Abb. 4).

Wie bei den besseren Böden lässt sich durch die Erweiterung der dreifeldrigen Mähdruschfruchtfolgen mit Silomais bei angemessener Düngungshöhe bereits im Status quo ein N-Saldo von knapp 50 kg/ha bei gleichzeitig ansprechendem wirtschaftlichem Ergebnis erzielen.

In den untersuchten Betrieben ist die N-Düngung auf den leichteren Böden für die geringeren Erträge sowie zum Erreichen des geforderten N-Saldos deutlich zu intensiv. Besonders dann, wenn die Erweiterung mit Silomais aus betrieblichen Gründen nicht infrage kommt, werden mit der DüVneu andere Anpassungen unumgänglich. In den Kalkulationen wird deshalb die N-Düngungshöhe zum Raps an das ökonomische Optimum von 196 kg/ha angepasst, zum Weizen je nach Vorfrucht um 6 bis 14 kg N/ha und zu Gerste auf 160 kg N/ha reduziert. Der durch die o. g. Produktionsfunktionen ermittelte Ertragsrückgang fällt hier ebenfalls marginal aus*. Lediglich bei der Wintergerste weisen die Praxisdaten auf einen Ertragsrückgang auf ca. 65 dt/ha hin.

Die Anpassung des Düngungsniveaus führte in der Berechnung zu einem leichten Absinken der Deckungsbeiträge (Abb. 2). Das Ziel, die 50-kg-Grenze im N-Saldo zu erreichen, wurde bei allen Mähdruschfolgen verfehlt (Abb. 4), hier müssen also weitere Anpassungen erfolgen. Da Winterroggen eine standorttypische Kultur der leichten Böden ist, werden in einem weiteren Schritt die Ergebnisse bei Ersatz des Stoppel- und Maisweizens durch Hybrid-roggen ermittelt. Dieser Austausch führt entsprechend der Betriebsdaten zu einer um 70 kg N/ha geringeren N-Düngung und lässt die N-Salden deutlich unter die 50-kg-Grenze sinken (Abb. 4). Jedoch verringert sich durch den Roggenanbau beim gegenwärtigen Preisgefüge die Wirtschaftlichkeit. In der Maisfolge (FF5) wirkt sich der Austausch mit -90 €/ha besonders negativ auf den Deckungsbeitrag aus, allerdings wäre die Einführung des Roggens nicht notwendig gewesen, da der N-Saldo schon vorher in Ordnung war.

Mit der Fruchtfolge Raps-Weizen-Gerste wurde der N-Saldo von 50 kg N/ha und Jahr knapp verfehlt. Hier muss die N-Düngung ggf. noch weiter reduziert werden.


So haben wir gerechnet: Die Berechnung der Düngungskosten für Phosphor und Kalium erfolgte nach Entzug, für Kalk nach Bodengehaltsklasse sowie auf Basis aktueller Preise des Erntejahres 2014/2015. Für Silomais wurden zur mineralischen Düngung von 100 kg N/ha auf den besseren und mit 60 kg N/ha auf den leichten Böden eine organische Düngung mit 30 m3 Gülle, die monetär nicht bewertet wurde, sowie ein Preis von 3,50 €/dt angenommen. Die Kalkulation der variablen Maschinenkosten erfolgte mit KTBL-Daten. Als Erzeugerpreise wurden aktuelle Preise des Erntejahres 2015 (Marktinformation Ost, 33. KW) berücksichtigt. Es werden immer die Mittelwerte vollständiger Rotationen miteinander verglichen.


*Bull, Ines; Ziesemer, Andrea; Peters, Jana; Kape, Hans-Eberhard (2015): Stellungnahme zu Möglichkeiten der Qualitätsproduktion von Getreide und Raps in MV nach Umsetzung der neuen Düngeverordnung; Anfrage des LU MV vom 24.06.2015

Stand: 15.10.2015