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Greening: Den Zwischenfruchtanbau neu strukturieren

Sollen Zwischenfrüchte als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) anerkannt werden, ist es nicht damit getan, Zwischenfrucht-Mischungen einzusetzen. Vielmehr müssen auch einige Anpassungen zum bisherigen System des Zwischenfruchtanbaus erfolgen.

Die Hauptkultur bestimmt die Mischung

Von den Hauptkulturen einer Fruchtfolge ist es abhängig, welche Mischungsbestandteile geeignet sind. Für Zuckerrübenfruchtfolgen auf Standorten mit Rübenzystennematoden-Befall kommen nur Arten infrage, die keine Rübenzystennematoden vermehren. Folgende Kulturen sind gute Wirtspflanzen für Rübenzystennematoden und scheiden daher auf diesen Standorten als Zwischenfrucht aus: Rüben, Raps, Spinat, Rote Beete, Kohl, Bierrettich, Gelbsenf, Ölrettich, Futterraps, Rübsen, Sareptasenf, Leindotter, Rauke (Rucola, Eruca), Garten- und Feldkresse.

Die Reduktion der Rübenzystennematoden ist mit Zwischenfrucht-Mischungen aus nematodenresistentem Ölrettich und nematodenresistentem Gelbsenf möglich (z.B. viterra® Rübe). Für die Bekämpfung ist eine Pflanzendichte von mehr als 160 Pflanzen/m² notwendig, was bei zwei resistenten Mischungspartnern in empfohlener Aussaat-stärke gewährleistet ist. Durch das so entstehende dichte Wurzelgeflecht wird der Schlupfreiz auf die Zysten ausgeübt und die aktive Bekämpfung ermöglicht.

Auf Flächen mit Nematodenbelastung und gemeinsamer Fruchtfolge von Rüben und Raps scheidet der Anbau von Gelbsenf als Bestandteil einer Mischung als Zwischenfrucht aus, da Gelbsenf Kohlhernie vermehrt. Ölrettich vermehrt als einziger Kreuzblütler im Zwischenfruchtanbau keine Kohlhernie. Als Zwischenfruchtpartner in Rüben-Rapsfruchtfolgen kommen für den Ölrettich alle kleinkörnigen Nicht-Wirtspflanzen in Frage. Das wären z.B. Phacelia, Gräser, Rauhafer, Lein und Buchweizen. Beim Selbstmischen besteht grundsätzlich die Gefahr, dass die Untergrenze von 160 resistenten Pflanzen/m² unterschritten wird.

Qualitativ hochwertige Fertigmischungen dagegen sind so zusammengestellt, dass bei empfohlener Aussaatmenge diese Mindestgrenze sicher erreicht wird. Beispielsweise werden im Programm SortenGreening bewährte Spitzensorten mit kleinkörnigen Mischungspartnern in Zwei-Komponenten-Mischungen kombiniert, sodass die Sorten ohne Nachteile auch für den Einsatz als ÖVF eingesetzt werden können.

Bei 3-jährigen Raps-Fruchtfolgen ist der phytopathologisch unbedenkliche Anteil der Kreuzblütler so weit ausgereizt, dass in diesen Fruchtfolgen auch der Ölrettichanbau nicht mehr empfohlen werden kann. Hier bleibt nur der Anbau von kreuzblütlerfreien Mischungen (z.B. viterra® Universal, viterra® Pratoleg, u.a.). Eine Bekämpfung der Rübenzystennematoden kann nur durch penible Bekämpfung des Ausfallrapses durchgeführt werden.

Ist die Kartoffel die Hauptkultur in der Fruchtfolge, so spielt für die Wahl der Mischungen neben bodenverbessernden Wirkungen häufig der Einfluss auf die Kartoffelqualität eine entscheidende Rolle. Viele Krankheiten und Nematoden lassen sich durch gezielten Zwischenfruchtanbau beeinflussen (siehe Tab. 1: Krankheiten Zwischenfrüchte). Multiresistenter Ölrettich und Rauhafer sind die beiden Kulturarten mit der besten Wirkung auf Ertrag und Qualität der Kartoffeln. Eine Mischung aus beiden (wie in viterra® Intensiv) entspricht den Anforderungen für ÖVF.

Ist Mais die Hauptfrucht der Fruchtfolge, so stellt die späte Ernte die größte Herausforderung für die Nutzung des Zwischenfruchtanbaus als Ökologische Vorrangfläche dar, phytosanitäre Aspekte für die Auswahl sind beim Mais noch weitestgehend nachrangig.

Aussaatzeit
Der Aussaatzeitraum für die Zwischenfrüchte im Greening beginnt am 16. Juli und endet mit dem 1. Oktober. Hier wird es vor allem für den Zwischenfruchtanbau nach und vor Mais eng. Getreide als Zwischenfrucht scheidet aus, weil es nicht greeningfähig ist. Viele Zwischenfruchtarten bilden bei diesen späten Aussaatterminen keinen Bestand mehr aus, sodass für diesen Aussaatzeitraum nur wüchsige und spätsaatverträgliche Zwischenfruchtarten infrage kommen. Sicher abfrierende Arten sind Gelbsenf und Rauhafer, nicht winterharte Arten Sommerraps, Sommerrübsen und einjährige Weidelgräser. Als winterharte Arten stehen Winterraps, Winterrübsen und winterharte Weidelgräser zur Verfügung.

Die Platzierung einer Zwischenfrucht vor Mais und nach einer Getreidevorfrucht, vielleicht sogar einer Ganzpflanzensilage, ist ideal. Durch frühe Aussaattermine sind hier insbesondere artenreiche Mischungen, gerne auch mit Leguminosen, bestens geeignet (z.B. viterra® Bodengare).

Düngung und Pflanzenschutz
Die Nutzung von Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche erlaubt nur organische Düngung. Ertragreiche Getreideernten auf leichtem Boden machen eine Startdüngung notwendig, um eine zügige Etablierung und Entwicklung der Zwischenfrüchte zu gewährleisten.

Diese ist nach der Düngeverordnung erlaubt. Der verfügbare organische Dünger sollte unbedingt eingesetzt und genutzt werden. Bei hohem Strohaufkommen reicht diese Stickstoffmenge unter Umständen nicht aus, da die Strohrotte einiges an Stickstoff benötigt und bindet. Allerdings beeinflusst N-Mangel den oberirdischen Aufwuchs bei Ölrettich stärker als das Wurzelwachstum: Während der oberirdische Aufwuchs sichtbar leidet, ist die Wurzelbildung noch ausreichend. Einen Stickstoffüberschuss kann Ölrettich gut verwerten und es besteht keine Gefahr von Stickstoffauswaschung durch Überdüngung.

Der Einsatz organischer Dünger kann sich auch positiv auf die Entwicklung der Zwischenfrüchte auswirken, da eine breite Nährstoffversorgung mit Mikronährstoffen und Spurenelementen geboten wird.

Chemischer Pflanzenschutz ist bei der Nutzung von Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche nicht erlaubt. Hier kann eine Zwischenfruchtmischung Vorteile gegenüber einer Reinsaat haben, da bei einem Schädlingsbefall nicht alle Arten gleichzeitig oder gleich stark betroffen sind. Allerdings ist auch keine Bekämpfung von Ausfallgetreide in den Zwischenfrüchten mehr erlaubt, sodass die sorgfältige pflanzenbauliche Bekämpfung des Auflaufgetreides und eine geeignete Saatbettbereitung wichtiger werden.

Bearbeitung der Zwischenfrucht
In den Vorgaben zur Nutzung der Zwischenfrüchte als Ökologische Vorrangfläche ist zwingend vorgeschrieben, dass die Fläche erst ab dem 15. Februar wieder bearbeitet werden darf. Haben sich Bestände zu üppig entwickelt oder drohen samenreif zu werden, ist ein Schröpfen der Bestandes erlaubt. Es sinnvoll, bei der Auswahl von Aussaatzeitpunkt und Zwischenfruchtmischung die Herbstentwicklung zu steuern, damit auf eine Bearbeitung im Herbst verzichtet werden kann.

Fazit
Die Nutzung von Zwischenfruchtmischungen als Ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greenings erfordert mindestens zwei für die Fruchtfolge geeignete Arten. Obwohl im Greening viele Arten für den Anbau zugelassen sind, wird die Auswahl stark reduziert, wenn man sie ohne Risiko für die Qualität und den Ertrag der Hauptfrucht anbauen will.

Innerhalb der individuell zusammengestellten Möglichkeiten zur Erfüllung der ÖVF stellt der Zwischenfruchtanbau eine gute und sinnvolle Maßnahme dar. Die Auswahl der geeigneten Mischung richtet sich nach der Fruchtfolge und sollte höchste Ansprüche an die Saatgutqualität der Zwischenfrüchte stellen, um unerwünschte Folgen in der Nachfrucht zu vermeiden. So wird auch 2015 der professionelle Zwischenfruchtanbau mit Greening kombiniert werden können.

 

Michaela Schlathölter

Stand: 27.04.2015