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Kommentar: „Greening offensiv zur Aufklärung nutzen“

Die neue Agrarreform der EU fordert von den Landwirten konkrete, zusätzliche Umweltleistungen. Kernpunkt ist dabei die Bereitstellung „Ökologischer Vorrangflächen“ auf 5 % des Ackerlandes. Nach Bekanntwerden der Eckpunkte zeigte sich, dass die Landwirte verschiedene Möglichkeiten haben, um die Greening-Auflagen zu erfüllen, ohne wertvolles Ackerland stillzulegen. Im Gegenteil, einige Maßnahmen können sogar dazu beitragen, die Fruchtbarkeit des Ackerlandes zu erhalten und damit das Produktionspotenzial langfristig zu steigern.

Nicht alle Zwischenfruchtmischungen sind greeningfähig.
Nicht alle Zwischenfruchtmischungen sind greeningfähig.
So sollen z. B. geeignete Zwischenfruchtgemenge mit einem Faktor von 0,3 bewertet werden. Mit einem Zwischenfruchtanbau auf 16,7 % der Fläche sind damit bereits die Anforderungen hinsichtlich der ökologischen Vorrangfläche erfüllt. Für die meisten Betriebe wird diese Quote umsetzbar sein, wenn vor den Sommerungen konsequent Zwischenfrüchte angebaut werden. Wenn die Fruchtfolge dies nicht zulässt, können stattdessen auch Grasuntersaaten in Mais und Getreide eingesät werden.

Weiterhin sollen Leguminosen mit einem Faktor von 0,7 als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden. Wichtig für einen intensiven und ertragreichen Anbau ist, dass hierbei keine Einschränkungen beim chemischen Pflanzenschutz bestehen. Mit einem Leguminosenanteil von 7,2 % des Ackerlandes können die Anforderungen des Greenings ebenfalls erfüllt werden.

Für zahlreiche Landwirte mögen diese Auflagen nichts als reine Bürokratie sein, weil sie bereits heute diese Vorgaben weitgehend einhalten. Andere Landwirte werden dadurch angeregt, über eine Diversifizierung der Fruchtfolge oder einen erweiterten Zwischenfruchtanbau nachzudenken und eigene Erfahrungen zu sammeln. Für den Schutz der Umwelt sind diese Maßnahmen auf jeden Fall sinnvoller, als 5 % des Ackerlandes stillzulegen und auf dem Rest der Fläche noch intensiver zu wirtschaften. Immer wieder zeigt sich auch, dass die Erweiterung der Fruchtfolgen und Zwischenfrüchte die wichtigsten Voraussetzungen sind, wenn man auf den Pflug verzichten möchte. Zwischenfruchtgemenge enthalten meist Pfahlwurzler, die verdichtete Bodenschichten auflockern können, wodurch auf eine intensive Bodenbearbeitung verzichtet werden kann. Enge Fruchtfolgen führen gerade bei Pflugverzicht zu phytosanitären Problemen, die sich durch die Einbeziehung von Leguminosen entschärfen lassen. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Herbizid- und Fungizidresistenzen ist die Erweiterung der Fruchtfolge die wichtigste Maßnahme, um den Unkraut- und Krankheitsdruck zu verringern und damit auch die Resistenzentwicklung zu verzögern.

Wer mit Nichtlandwirten redet, ist oft erstaunt darüber, wie wenig diese über die heutige Landwirtschaft wissen. Die Greening-Auflagen sollten wir offensiv dazu nutzen, die Bürger über die integrierte Landwirtschaft aufzuklären. Schließlich kann jeder, der sich mit offenen Augen durch die Landschaft bewegt, sehen, was auf den Feldern geschieht. Neue Technologien wie die Streifenbearbeitung und leistungsstarke resistente Sorten sind dabei ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Anbauverfahren. Tafeln am Feldrand, Projekttage mit Jugendlichen, Informationen auf der eigenen Internetseite oder in sozialen Netzwerken sowie Veröffentlichungen in der lokalen Presse können über aktuelle Maßnahmen wie den Zwischenfruchtanbau informieren.

Dr. Konrad Steinert, LOP Landwirtschaft ohne Pflug

Stand: 05.01.2015