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Mehr Sicherheit mit Kontraktweizensorten

Noch vor 10 Jahren gab es einen Weizenpreis, an dem sich alle Landwirte in einer bestimmten Region orientieren konnten. Der war gut oder auch nicht und schwankte übers Jahr mehr oder weniger stark. Der Zeitpunkt der Verkaufsentscheidung war die einzige Variable, um spekulativ betriebswirtschaftlich zu arbeiten. Heute gibt es durch den Abschluss von Handelskontrakten eine Vielzahl an zusätzlichen Möglichkeiten, den zu erzielenden Weizenpreis zu beeinflussen.

25 % Kontraktweizen – Tendenz steigend
Der Nutzen von Kontrakten ist unbestritten, der Landwirt sichert damit den betriebswirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens ab. Wenigstens 25 % aller Weizenflächen sind heute in Deutschland

Dr. Jacobi, Estivus
Dr. Jacobi, Estivus
bereits vor der Ernte durch Kontrakte abgesichert, Tendenz steigend. So mancher Landwirt hat bereits seine noch nicht einmal ausgesäte Ernte des Jahres 2013 durch Kontrakte festgelegt. Natürlich gibt es zwischen den einzelnen Betrieben große Unterschiede in Art und Umfang der Absicherung. Kontrakte müssen hinsichtlich ihrer Konditionen unbedingt erfüllt werden – das lehren uns besonders die Erfahrungen des Jahres 2010. Untermengen können aus den nicht kontraktierten Flächen beigesteuert oder kostspielig zugekauft werden. Die Anforderungen müssen bezüglich der jeweilig festgelegten Qualitäten in jedem Fall eingehalten werden!

Stichwort Untermengen: Der Winter 2011/12 zeigt auch, dass das Thema Winterhärte bei der Sortenwahl weiterhin topaktuell bleibt!

Sortentyp Kontraktweizen
Ertrags- und Qualitätsabsicherung sind damit zwei Komponenten, die für die Sortenwahl eine maßgebliche Rolle spielen und noch mehr als früher den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Landwirts bestimmen. Die „Kontraktweizensorte“ als eigenständiger Sortentyp erhält damit eine absolute Berechtigung. Dieser neue Sortentyp besitzt ein eigenständiges, neu zu definierendes Anforderungsprofil.
Für die Sortenentscheidung des Landwirts werden die Parameter wesentlich an Bedeutung gewinnen, die zur Erfüllung des Kontraktes bestmöglich abgesichert sein müssen:

  1. Ertragspotenzial der Sorte
  2. Winterhärte
  3. Standfestigkeit
  4. Ährengesundheit (Fusariumtoleranz!)
  5. Qualitätsklasse (meist A-Qualität)
  6. Hektolitergewicht / Kornqualität
  7. Proteingehalt
  8. Fallzahlhöhe bzw. -stabilität

Natürlich werden von einer Sorte grundsätzlich auch andere Merkmale eingefordert, zum Beispiel eine ausreichend Blattgesundheit. Die oben aufgeführten Merkmale sind jedoch zum größten Teil acker- oder pflanzenbaulich kaum beeinflussbar – damit werden sie zu K.O.-Kriterien der Kontrakterfüllung.
Letztlich geht es um die Frage, wie der Landwirt die festgelegten Kontraktbedingungen mit geringstmöglichem Risiko erfüllen kann. Bereits das Nichterreichen einzelner Kriterien – das haben viele Landwirte im Jahr 2010 schmerzhaft feststellen müssen – kann zur Nichterfüllung des Kontraktes und damit zu deutlichen finanziellen Verlusten führen. Der Vorteil des Kontraktabschlusses kann dann plötzlich zu einem Nachteil werden.

Den Gesamtkomplex betrachten
Es ist naheliegend, dass unter diesen Umständen bzw. Bedingungen ganz neue Kriterien die Sortenwahl bestimmen werden. Mit Sicherheit wird aber der Ertrag bzw. das Ertragspotenzial einer Sorte nicht alleine entscheidend sein. Die ertragssichernden Merkmale werden zu umsatz- bzw. gewinnsichernden Merkmalen und müssen unbedingt als Gesamtkomplex betrachtet werden!

Die 2012 für den Vertrieb in Deutschland zugelassenen Sorten Estivus und Glaucus entsprechen dem beschriebenen Sortentyp „Kontraktweizen“ – durch ihre Stabilität in Ertrag und Qualität können Kontraktbedingungen mit großer Sicherheit erfüllt werden.

Dr. Andreas Jacobi

Stand: 09.05.2012