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Reduzierter Staubabrieb erhöht die Bienensicherheit

Der Raps ist auch zur Aussaat 2009 ein unverzichtbares Glied in der Fruchtfolge. Um das Ertragspotenzial voll ausschöpfen zu können, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Parameter Saatstärke, Saatzeit und Sortenwahl gelegt werden. Zusätzlich ist bei behandeltem Saatgut auf eine umweltfreundliche Ausbringung zu achten, um unerwünschte Auswirkungen auf die Natur, insbesondere auf die Bienen zu verhindern.

Bei Verbrauchern und Imkern hat der Unfall in Baden im Frühjahr 2008 zu großer Unsicherheit geführt: Honigbienen hatten durch vom Maissaatgut abgeriebenen Beizstaub Schaden genommen. Die Rapszüchter reagierten sofort und ergriffen Maßnahmen zur Erhöhung der Bienensicherheit. Hierzu gehört unter anderem ein Haftmittelzusatz im Beizprozess, um Staubabrieb zu vermeiden, die intensive Schulung von Fachpersonal sowie ein erweiterter Warnhinweis für den Anwender auf den Saatgutsäcken (siehe unten).

Besonders wichtig sind bei der Rapsaussaat:
1. Die vollständige Bodenbedeckung des Saatgutes
2. Die Vermeidung von möglichem Beizstaubabrieb
3. Die Vermeidung von Staubabdrift beim Drillen

Zudem wurde ein für alle Kulturen gültiger Leitfaden zum Umgang mit gebeiztem Saatgut entwickelt. Er gibt Landwirt, Handel und Transport die Möglichkeit, sich ausgiebig zu informieren und Gefahren für Mensch und Tier auszuschließen.

Die Winterrapsaussaat erfolgt in Deutschland in der Regel von Mitte August bis Anfang September. Die Saatgutbehandlung schützt das Saatkorn, den Keimling und die junge Pflanze in den ersten Wochen vor Schädlingen und Krankheiten. Mit dieser wichtigen Maßnahme können Flächenbehandlungen mit höheren Mengen an Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Die Saatgutbeizung, die geringste Mengen von Wirkstoffen mit höchstem Wirkungsgrad verbindet, ist Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes. Größte Sorgfalt ist geboten, damit das an das Saatkorn applizierte Pflanzenschutzmittel bis zur Aussaat möglichst vollständig am Korn haftet und so in den Boden eingebracht wird. Nur so kann das Mittel die erforderliche Wirkung erzielen und können unerwünschte Auswirkungen vermieden werden.

WARNHINWEIS: Gebeiztes Rapssaatgut

 

  • Dieses Saatgut ist mit fungiziden und insektiziden Wirkstoffen behandelt und muss daher getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder aufbewahrt werden.
  • Behandeltes Saatgut ist fü̈r menschlichen und tierischen Verzehr nicht geeignet, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Saatgut – Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden fü̈hren.
  • Beim Umgang mit behandeltem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) gemäß BBA-RL Teil I 3-3/2 (bzw. Nachfolge-RL) sowie dicht abschließende Schutzbrille und Halbmaske nach DIN 58646-HM mit Kombinationsfilter A1.P2 DIN EN 141 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen.
  • Das Mittel ist giftig fü̈r Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).
  • Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen (NH677).
  • Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch fü̈r indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • Gebrauchte Säcke sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen.
  • Das Ausbringen von gebeiztem Saatgut bei Windgeschwindigkeiten > 5 m/s ist unzulässig.
  • Das Ausbringen des gebeizten Saatgutes darf nicht mit pneumatischen Sägeräten (Saugluftsysteme) erfolgen, es sei denn, die Abluftfü̈hrung ermöglicht die Ableitung von Stäuben in den Boden.
  • Das behandelte Saatgut ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
  • Das behandelte Saatgut ist sehr giftig fü̈r Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • Weitere Informationen zu Handhabung, Lagerung und Transport finden Sie unter www.bdp-online.de.
  • Weitere Informationen zum angebeizten Produkt finden Sie auf der Homepage des Herstellers.
  • Im Falle von Vergiftungserscheinungen rufen Sie unmittelbar die Giftnotrufzentrale an. Die regionalen Giftnotrufzentralen sind fü̈r akute Vergiftungsfälle 24 Stunden erreichbar. Der Herstellernotruf Bayer Crop Science + 49 (0) 21 33 51 42 33 – Syngenta + 49 (0) 61 31 192 40 erteilt ebenfalls Auskunft. Suchen Sie unverzü̈glich einen Arzt auf. Bitte halten Sie dabei stets das Sack-Etikett bereit.

 

An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es bisher in Deutschland bei den Bienen keine Schadensfälle mit ordnungsgemäß gebeiztem Rapssaatgut gegeben hat, denn zum Zeitpunkt der Rapsaussaat im August haben Bienen und Raps keine Berührungspunkte. Erst im April und Mai ist der Raps mit seiner gelben Blütenpracht für die Honigbiene interessant.

All diese Maßnahmen zeigen, dass in Deutschland Landwirtschaft und Naturschutz keinen Gegensatz bilden müssen, sondern bei gegenseitiger Rücksicht und gutem Willen ein gutes Miteinander möglich ist. Die Rapszüchter bedauern, dass die jahrzehntelange gute Zusammenarbeit mit aktiven Imkern in der Saatgutproduktion und den rapsanbauenden Landwirten in ein missverständliches Spannungsverhältnis gezogen wird: Bienen brauchen den Raps und der Raps braucht gesunde, leistungsfähige Bienen!

Mareike Schaardt

Stand: 23.06.2009