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GAP 2023: Was gibt es für Neuerungen für den Ackerbau?

Am 1. Januar 2023 treten die neuen Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) in Kraft. Damit einher gehen zahlreiche Änderungen, die sich auf die landwirtschaftliche Praxis auswirken. Wibke Imgenberg, Produktmanagerin für Zwischenfrüchte, gibt eine Übersicht.

Schnell gelesen (Kurzfassung):

GAP 2023: Was gibt es für Neuerungen für den Ackerbau?

Am 1. Januar 2023 treten die neuen Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) in Kraft. Damit einher gehen zahlreiche Änderungen, die sich auf die landwirtschaftliche Praxis auswirken. Wibke Imgenberg, Produktmanagerin für Zwischenfrüchte, gibt eine Übersicht.

Der Fokus wird in der neuen Förderperiode weiterhin auf der Einkommensgrundstützung liegen, jedoch mit einem stärkeren Augenmerk auf Umwelt- und Klimaleistungen im Rahmen der „grünen Architektur“. Diese Förderung verfolgt drei Ziele: Umwelt- und Klimaschutz, eine krisenfeste und diversifizierte Landwirtschaft zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Stärkung ländlicher Gebiete.

Das Wichtigste in Kürze:

Die „Umverteilungsprämie“ und „Junglandwirteprämie“ bleiben erhalten, neu hinzu kommen die „Gekoppelte Tierprämie“ und die „Eco-Schemes“. Die bisherige „Greeningprämie“ entfällt.
Für einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Klimaleistungen wird aus Greening und Cross Compliance die „Erweiterte Konditionalität“ mit höheren Anforderungen. Diese Anforderungen zum Erhalt der „Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit“ setzen sich zusammen aus den GAB- und GLÖZ-Standards. GAB steht für GrundAnforderungen an die Betriebsführung. GLÖZ steht für Standards zur Erhaltung der Flächen in Gutem Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand.
Das System der Zahlungsansprüche wird abgeschafft.

Von den insgesamt neun GLÖZ-Standards werden vier einen wesentlichen Einfluss auf die Bewirtschaftung haben, die im Artikel ausführlich erläutert werden:

GLÖZ 4: Pufferstreifen entlang von Wasserläufen

GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten

GLÖZ 7: Fruchtwechsel auf Ackerland

GLÖZ 8: Mindestanteil nichtproduktiver Flächen

Hinzu kommen freiwillige Fördermaßnahmen, die in beiden Säulen freiwillig umsetzbare Umweltmaßnahmen zur Verfügung stehen: die Eco-Schemes bzw. Öko-Regelungen. Insgesamt gibt es sieben Eco-Schemes, die einen zusätzlichen Anreiz schaffen sollen, solche Umwelt- und Klimamaßnahmen umzusetzen, die über die vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen. Die Prämienhöhe unterscheidet sich je nach Maßnahme.

Fazit

Bei der Umsetzung der neuen Vorgaben gilt es, diese bestmöglich für den eigenen Betrieb umzusetzen – es gibt nach der neuen Version des GAP-Strategieplans durchaus Handlungsspielraum. Dabei stellt nach wie vor der Zwischenfruchtanbau ein wichtiges Werkzeug dar, um ackerbauliche Ziele umzusetzen, die in der Fruchtfolge nicht ausreichend verfolgt werden können und trägt langfristig dazu bei, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu fördern.


Stand: 19.12.2022