Aktuelle Ausgabe 01/2024

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Rote Gebiete: Strategien für Ackerbaubetriebe

Aus Sicht des europäischen Gerichtshofes muss Deutschland mehr tun, um die Nitratrichtlinie zu erfüllen. Nitratkulissen, die im Messstellennetz Ergebnisse von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser übersteigen, müssen ausgewiesen und sollen mit zusätzlichen Maßnahmen belegt werden. Dies erfordert ein Umdenken im Ackerbau: Niklas Beimgraben-Timm, Hanse Agro, erläutert mögliche Anpassungsstrategien zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage von Ackerbaubetrieben.

Im §13 der DüV 2017 ist verankert, dass die Bundesländer zur Ausweisung dieser „Roten Gebiete“ verpflichtet sind und aus einem 14-Punkte-Maßnahmenkatalog mindestens drei Handlungsanweisungen wählen müssen, die zur Erfüllung der Nitratrichtline beitragen. 


Maßnahmenkatalog Rote Gebiete

Maßnahmenkatalog Rote Gebiete


Maßnahmen zur Nachbesserung der DüV 2020

Die Maßnahmen für die Novellierung sind zwar noch nicht beschlossen (Stand April 2020), aber man muss sich trotzdem schon jetzt mit den Diskussionspunkten auseinandersetzen. Die wesentlichen Punkte für die Flächen der „Roten Gebiete“ lauten:

  • Verringerung des Düngebedarfs um 20 % im Durchschnitt der Flächen
  • Verbot der Herbstdüngung aller Kulturen (Ausnahme Winterraps bei einem Nmin-Wert von unter 45 kg N/ha)
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen bei Erntetermin vor dem 01.10. andernfalls Düngeverbot (Ausnahme: Regionen mit einem Jahresdurchschnittsniederschlag unter 650 mm)
  • Sperrfriständerung bei Festmisten und Dauergrünland

 

Konventionelle Ackerbaubetriebe müssen also umdenken, um unter diesen Bedingungen eine wirtschaftliche Grundlage zu sichern.


Fruchtfolgestaltung: Solide N-Ausnutzung, geringer N-Bedarf

fruchtfolge mit Sommerungen erweitern
fruchtfolge mit Sommerungen erweitern

Standardfruchtfolgen wie Raps-Weizen-Gerste gehören nicht nur aufgrund ihrer phytosanitären Problematik der Vergangenheit an. Hohe N-Bedarfswerte mit schwankenden Erträgen lassen sich zukünftig nicht mehr mit einer stickstoffeffizienten Bewirtschaftung vereinbaren. Vielmehr müssen solche Kulturen in die Fruchtfolge int

egriert werden, die eine solide Stickstoffausnutzung in Kombination mit niedrigen Bedarfswerten vorweisen. Dazu zählen neben Silomais und Zuckerrübe auch Kulturen wie Schälhafer, Leguminosen und Sommerfuttergerste. Auf Sommerbraugerste trifft dies weniger zu, weil die Gefahr besteht, dass der im Wirtschaftsdünger g

ebundene Stickstoff erst zu spät zur Wirkung kommt und so der Rohprotein­gehalt zu hoch wird. Die erfolgreiche Integration von Wirtschaftsdüngern ist stark abhängig von dem Standort, der Arbeitsorganisation und dem regionalen Markt.

Auffallend dabei: Es handelt sich bei den aufgezählten Alternativen um Sommerungen. Denn erstens verschiebt sich der Wasserbedarf dieser Kulturen abweichend von den Winterungen im Jahresverlauf nach hinten. Dies ist in Zeiten von Frühjahrs- und Vorsommertrockenheit im Betrieb eine Art Risikoverteilung. Zweitens ist die prozentuale Ausnutzung organischer Düngemittel bei Sommerungen – und hier besonders bei Mais – durch den späteren N-Bedarf deutlich höher anzusetzen. Gülle und Gärreste spielen beim Handling mit der neuen DüV eine entscheidende Rolle! Sie sorgen für die Erhaltung des N-Bodenvorrats und sind aufgrund ihrer verhältnismäßig geringen Anrechenbarkeit möglichst effizient einzusetzen. Zusätzlich kann bei Aussaat von Sommerkulturen durch die Bodenbearbeitung im Frühjahr eine höhere N-Mobilisierung kalkuliert werden. Für Sommergetreide spricht auch, dass die Organik im Frühjahr eingearbeitet werden kann und somit die Ausnutzung höher ist als bei Wintergetreide.

Eine weitere Stellschraube ist die Sortenwahl von Winter­ungen: je höher die N-Effizienz der Sorten, desto besser. Bei zahlreichen Züchtern ist diese Eigenschaft bereits ins Programm integriert und einige Sorten können schon jetzt eine ausgeprägte N-Effizienz in Versuchen unter Beweis stellen. Zudem wird im Rahmen der Düngebedarfsermittlung (DBE) zwischen den Qualitätseinstufungen des Weizens unterschieden. So wird E-Weizen ein höherer N-Bedarfswert zugeordnet als Futterweizen. Im Sortenportfolio sind zahlreiche E-Sorten vorhanden, die den „Quantitätsweizen“ im Ertrag in nichts nachstehen. Dies verschafft ein wenig Luft in der DBE.


Erhalt des Bodenpools auch bei reduzierter N-Düngung

Die größte Befürchtung der Betriebe in Roten Gebieten ist es, dass die stickstoffzehrende Bewirtschaftung einen negativen Einfluss auf den Humusgehalt und somit auf die entscheidende Nachlieferungsquelle des Bodens haben könnte. Und dies zurecht! Wie kann man den Bodenhumus­gehalt bestmöglich erhalten?


1. Das Stroh bleibt auf der Fläche! Zwar ist Verkauf der Nebenprodukte bei angespannter Liquidität des Betriebes äußerst interessant, doch unter gegebenen Bedingungen ist er schlicht nicht nachhaltig. In Abb. 1 ist die Humusreproduktionsleistung organischer Materialien dargestellt. Um die Abfuhr von einer Tonne Stroh zu kompensieren, müssen beispielsweise zehn Tonnen flüssiger Gärrest aufgefahren werden.


Humusreproduktionsleistung organischer Dünger

Humusreproduktionsleistung organischer Dünger

 


Gülle auf grünland mit Schleppschläiuchen ausgebracht
Gülle auf grünland mit Schleppschläiuchen ausgebracht
2. Einsatz organischer Dünger: Sie bilden aufgrund ihrer Nachlieferungsfähigkeit eine wesentliche Säule bei der Düngung unter Stickstoffbegrenzung. Entscheidend ist der Einsatzzeitpunkt. Die höchste Ausnutzung wird erreicht, wenn möglichst verlustfrei ausgebracht wird und die Nachlieferung des organisch gebunden Stickstoffs dem wachsenden Bedarf der Kultur entspricht. So ist organischer Dünger im Frühjahr im Raps wenig, im Mais dagegen in hohem Maße ausnutzbar. Es können in Abhängigkeit vom organischen Düngers Wirkungsgrade von bis zu 90 % erreicht werden. Die Anrechnung in der DBE liegt je nach Substrat bei 50–60 % + 10 % der Ausbringmenge des Vorjahres. Diese Werte sind jedoch nur Mindestanrechnungen nach DüV. Wer Probleme mit der Nährstoffbilanz hat, sollte hier mit höheren Ausnutzungsgraden rechnen, da so Mineraldünger eingespart werden kann und Nährstoffüberhänge reduziert werden können. Der gebundene Stickstoff eines flüssigen Gärrests beispielsweise muss in der DBE zwar nur mit 50 % (zukünftig 60 %) angerechnet, im Nährstoffvergleich jedoch mit 85 % bilanziert werden – das sind 35 % Unterschied! Und dann fehlen immer noch 15 %, um den Düngebedarf der Kultur zu decken.


Düngebedarfsermittlung

Düngebedarfsermittlung

 


Die Beispielrechnung weist eine deutliche Diskrepanz zwischen der Mindestanrechnung von Wirtschaftsdüngern nach DBE und der Bilanzierung nach Nährstoffvergleich (bei verlustarmer Ausbringung) auf. Zukünftig wird eine Vielzahl der Betriebe unberechtigterweise unter der pauschalierten Begrenzung der N-Bedarfsmenge aus der DBE von 20 % leiden, obwohl durchschnittlichen Erträge höhere Düngemengen rechtfertigen würden.

Für Betriebe, die Probleme mit Nährstoffüberschüssen haben, stellt die höhere Anrechnung von Wirtschaftsdüngern einen maßgeblichen Hebel zur Reduktion dar. Somit ist es verpflichtend, dass die organischen Dünger effizient (Ausbringungsverluste und Ausnutzung der Kultur) genutzt werden. Ausbringungsverluste müssen auf ein Minimum begrenzt werden. Des Weiteren sollte die Ausbringung im Optimalfall nur zu Kulturen erfolgen, die einen hohen Ausnutzungsgrad realisieren können.


3. Anbau von Zwischenfrüchten: Dieser wird im Zuge der neuen DüV vor dem Anbau von Sommerungen und einer Ernte der Vorkultur vor dem 01.10. verpflichtend. Erfolg­reicher Zwischenfruchtanbau hängt von der standortspezifischen Artenauswahl sowie der Kunst der flächendeckenden Etablierung ab.

viterra MAIS STRUKTUR
viterra MAIS STRUKTUR
In „Roten Gebieten“ ist ein „Anschieben“ der Zwischenfrüchte durch eine N-Startgabe nicht mehr möglich. Man muss also alles daran setzen, das Jugendwachstum der Pflanzen zu fördern. Sehr wichtig ist es, dass zwischen der Vorfruchternte und Zwischenfruchtaussaat möglichst wenig Zeit liegt. Denn durch die Verdunstung auf einer offenen Stoppelfläche sinkt die Keimwasserverfügbarkeit der folgenden Zwischenfrucht. So konnten selbst im trockenen Sommer 2019 gute Bestände etabliert werden, wenn Drusch und Aussaat parallel gelaufen sind. Ein weiterer Vorteil: Die Samen der Zwischenfrucht haben einen zeitlichen Vorsprung gegenüber dem Ausfallgetreide! Da keine N-Versorgung möglich ist, stellt sich wiederum der N-Bodenpool in den Vordergrund, der den nötigen Stickstoff nachliefern muss. Dieser Faktor variiert natürlich auch mit der Bonität der Fläche und der damit verbundenen Nachlieferungskapazität.


Boden erhalten, Fruchtfolge gestalten, Nischen nutzen

Vor der Novellierung der DüV gibt es kein Davonlaufen! Anpassung durch kluges Handeln ist jetzt wichtig. Vor allem muss die Produktionsgrundlage Boden erhalten werden. Dazu zählen neben der Versorgung mit Grundnährstoffen, dem pH-Wert sowie der Bodenstruktur auch der Erhalt des Nachlieferungsvermögens! Für die Sicherstellung einer ausgewogenen Grundnährstoffversorgung ist ein ausgeklügeltes Bodenanalytiksystem essenziell – von der teilflächenspezifischen Probenahme bis hin zur Analyse, welche über die Standard-Bodenuntersuchung hinausgehen sollte. In den gesetzlich vorgeschriebenen Boden­unter­su­chungen werden pflanzenverfügbare Nährstoffe oft nicht richtig bemessen.

Der Einsatz organischer Dünger gewinnt wieder an Bedeutung – bei gezieltem Einsatz sind sie unverzichtbar. Kleine Stellschrauben sind zwar auch über die Sortenwahl möglich, jedoch sollte die gesamte Fruchtfolge überdacht werden. Sommerungen haben den Charme der Risikoteilung und meist auch der besseren Verwertung der Organik. Gibt es auf dem regionalen Markt Nischen, die zu bedienen sind? Es gibt Anpassungsstrategien – man sollte und man muss sie nutzen!

Stand: 27.04.2020